Hi,
ich habe gerade einen interessanten Artikel zum Thema Datenschutz und Google Analytics auf heise.de gelesen:
(…) Nach Einschätzung des Verbandes könnten Webseiten-Betreiber beispielsweise das von Datenschützern zuletzt kritisierte Google Analytics rechtlich unbedenklich nutzen, sofern ein entsprechender Datenschutzhinweis auf der Webseite angebracht sei. (…)
Manchmal würde es sich wohl tatsächlich lohnen die AGB’s etwas genauer zu lesen. Google bietet hier nämlich sogar eine entsprechende Vorlage an, die man auf seiner Webseite zu dem Thema plazieren kann. Ich für meinen Teil habe die Formulierung direkt übernommen und bin nun stolzer Besitzer einen Datenschutzvereinbarung auf meiner Webseite 🙂