SBS 2011 – Mail versenden via Smart Host

Das direkte senden von eMails würde ich im Small Business Bereich grundsätzlich nicht empfehlen. Die damit verbundenen zusätzlichen Risiken (Verfügbarkeit etc) stehen in keinem Verhältnis zu den Vorteilen. Ich würde daher empfehlen einen Smart Host (des ISP) zu verwenden. In aller Regel hostet man seine Domain sowieso bei einem ISP und kann daher auch ohne weitere Kosten seine Mailinfrastruktur zum senden verwenden. Um den SBS entsprechend zu konfigurieren, ist es notwendig vorab beim ISP ein beliebiges Mailkonto einzurichten. Danach sind folgende Schritte auf dem SBS durchzuführen:

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Hier trägt man nun die Daten des angelegten Mailkontos ein. Heute wird es wohl bei jedem Hoster notwendig sein sich zu authentifizieren – daher müssen hier auch die Zugangsdaten hinterlegt werden.

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… das wars schon. Ab jetzt sollte der SBS schon in der Lage sein Mails an eine beliebige Adresse zu senden.

SBS 2011 – Internetadresse einrichten

In meinem ersten Beitrag dieser Serie habe ich das einrichten eines SBS sowie das herstellen einer Internetverbindung beschrieben.

Als zweiter Schritt nach der Installation sollte man die Internetadresse einrichten. Die meisten dürften diese bereits besitzen (wie ich auch) daher sind folgende Schritte notwendig um diese mit dem Exchange zu verbinden:

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Wenn bereits eine Domain vorhanden ist und wie im SBS-Umfeld üblich von einem Internet Service Provider gehostet wird, dann sollte man hier auswählen, dass man die Domain selbst verwalten möchte.

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Hier trägt man nun seine primäre (Mail-)domain ein.

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Nach einem Klick auf die Warnung erhält man eine Liste der Ports, die zu öffnen sind.

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Wie man die Ports auf einer Astaro Firewall öffnet zeige ich in meinem nächsten Artikel. Bei normalen Routern (wie z. B. einer Fritzbox) ist das weitgehend selbsterklärend über das Webfrontend möglich.

SBS 2011 – Einrichten

Ich bin gerade dabei einen neuen SBS 2011 in meinem Testlab einzurichten. Da mich einige meiner Freunde schon gefragt haben ob ich dazu ein HowTo schreiben kann, komme ich diesem Wunsch mit einer kleinen Post-Serie nach. Die Installation des SBS selbst ist recht einfach. DVD einlegen und die Fragen des Installers beantworten, das sollte jeder hin bekommen. Will man den SBS 2011 Standard von einem USB Stick installieren, gibts hier die entsprechende Anleitung wie man diesen erstellt. Wichtig ist nach der Installation, dass man erst mal alle Patches installiert. Um Zeit zu sparen starte ich diesen Vorgang normal von Hand und warte nicht auf den beim SBS 2011 mitgelieferten WSUS. Im Update Dialog klickt man hierzu auf den etwas versteckten Link “Check online for update from Windows Update”:

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Der Vorgang muss einige Male wiederholt werden (inkl. Reboot etc). Wird bei diesen Update auch das Sharepoint Service Pack 1 installiert, so ist es notwendig, dass man den Sharepoint ebenfalls aktualisiert (sonst funktioniert z. B. das Backup nicht). Die Aktualisierung startet man am einfachsten in einer administrativen Command Shell mit folgenden zwei Befehlen:

cd %COMMONPROGRAMFILES%\Microsoft Shared\Web Server Extensions\14\bin
PSConfig.exe -cmd upgrade -inplace b2b -force -cmd applicationcontent -install -cmd installfeatures

Nach diesen Befehlen ist ein reboot zu empfehlen. Die folgenden Schritte zur Einrichtung des Server sind dann aber recht einfach wlemoticon-smile-1349920.

Fangen wir damit an den Server mit dem Internet zu verbinden:

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Die IP des Routers wird in aller Regel automatisch erkannt. Wichtig für den SBS ist, dass der Router nicht als DHCP Server aktiv ist. Diese Aufgabe möchte der SBS ausführen.

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Erstellen eines bootbaren USB Sticks für den SBS 2011 Standard

Bei dem Versuch einen bootbaren USB Stick auf die gleiche Art zu erstellen wie immer, habe ich heute folgenden Fehler erhalten:

“File creation error – The parameter is incorrect.”

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Nach einem kurzen Blick auf die install.wim ist auch klar wo dieser Fehler her kommt:

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Die install.wim ist mehr als 6 GB groß – damit kann diese nicht auf eine FAT Partition kopiert werden. Man könnte jetzt natürlich den oben verlinkten Weg wählen und anstatt der FAT Partition eine NTFS Partition erstellen… zwischenzeitlich geht das aber noch einfacher. Microsoft bietet dafür (ist für Windows 7 gedacht) ein Tool unter folgendem Link an:

http://wudt.codeplex.com/

Damit kann man sich in vier einfachen Schritten einen bootfähigen USB Stick von einer ISO Datei erstellen:

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Haufe Lexware und die Frage was bitte ist Datenschutz und Kundenzufriedenheit

Ich bin seit nunmehr 10 Jahren ein zufriedener Nutzer der Steuersoftware Taxman von der Haufe-Lexware GmbH & Co KG. Schon vor 10 Jahren war ich daher auch gerne bereit mein gekauftes Produkt online zu registrieren (heute macht man solche Fehler nicht mehr so einfach…). Die Registrierung führe seinerzeit dazu, dass ich im Folgejahr Post von Lexware in meinem Briefkasten finden durfte in welchem sich ein Produktupdate nebst Rechnung befand. Schon damals fand ich das nicht lustig, da ich das nie bestellt hatte und zum anderen da das Produkt im Versandhandel (und jedem anderen Geschäft) signifikant günstiger war. Ich habe also das Produkt schon seinerzeit zurück gesendet und darum gebeten diesen “Service” für mich einzustellen. Diese Aktion entwickelte sich leider zu einer “und täglich grüßt das Murmeltier” Aktion. Jedes Jahr erhielt ich das Update, schickte es zurück und forderte Lexware dazu auf alle meine personenbezogenen Daten zu löschen und diese Löschung zu bestätigen.

Eine Bestätigung habe ich bis heute nicht erhalten und jedes Jahr aufs Neue erhalte ich einen Anruf meiner Eltern, dass Post für mich bei Ihnen bereit liegt… Anfang dieses Jahres wollte ich dem ganzen dann mit folgendem Fax ein Ende setzen:

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Anfangs schien das auch zu funktionieren. Schon nach wenigen Tagen wurde ich von einer Mitarbeiterin von Lexware angerufen die mir versuchte zu erklären wie es dazu kommen konnte. Jedem Datenschützer wäre es bei den Erklärungsversuchen vermutlich schlecht geworden. Ihre Primäre These war beruhte nämlich auf der Tatsache, dass mein Bruder ebenfalls Taxman gekauft habe (ist richtig), an der gleichen Anschrift wohnt (ok, ich wohne da schon lange nicht mehr – aber OK) und deshalb die Daten VERKNÜPFT wurden – dabei muss wohl ein Fehler aufgetreten sein. Meinen Ausführungen, bezüglich der dabei vorliegenden offensichtlichen Fehlern konnte die Dame wohl nicht folgen. Sie sicherte mir jedoch zum Ende des Gesprächs zu, dass alle meine angeforderten Auskünfte bereits auf ihrem Schreibtisch lägen und noch heute zu mir geschickt werden…

… das war vor ca. 5 Monaten. Nachdem bis heute nichts bei mir angekommen ist habe ich nun damit begonnen meine Ankündigungen umzusetzen. Letzte Woche ging meine “Anzeige” bei dem Landesdatenschutzbeauftragten von BaWü (Lexware hat seinen Firmensitz in Freiburg) ein. Sollte dies zusammen mit diesem Beitrag nicht fruchten werde ich den letzten mir bekannten Weg einschlagen und zum einen eine Auskunftsklage einreichen und zum anderen auf Unterlassung klagen.

Jedem der ähnliche Probleme hat (egal mit welchen Firmen) rate ich von seinem Auskunftsrecht nach BDSG gebrauch zu machen. Das Gesetzt räumt jedem Bürger dabei sehr umfassende Rechte ein. Am einfachsten geht das mit einem Absatz wie zum Beispiel folgendem:

Hiermit fordere ich Sie auf mir im Rahmen des § 34 BDSG nachfolgende Auskünfte zu erteilen:
1. mir unentgeltlich Auskunft zu erteilen, welche Daten über mich bei Ihnen gespeichert sind und zu welchem Zweck (§ 34 I-III BDSG i.V.m. § 6 II, § 28 Abs. 4),
2. mir mitzuteilen, aus welcher Quelle Sie diese Daten erhalten haben (§34 I Nr.1 BDSG),
3. sofern eine Weitergabe stattfand, mir alle weiteren Empfänger meiner Daten zu nennen (§34 I Nr.2 BDSG),
4. sofort sämtliche über mich bei Ihnen gespeicherte Daten aus Ihren Beständen zu löschen (§35 II BDSG),
5. mir eine Kopie Ihres öffentlichen Verfahrensverzeichnisses nach $ 4e BDSG zu übersenden.
Eine weitere Zusendung von unerwünschter Werbung / Produktproben an meine Person, sei es per Post, Email etc., untersage ich hiermit. Einer Weitergabe meiner Daten an andere widerspreche ich und widerrufe eine eventuelle vorher erteilte Zustimmung mit sofortiger Wirkung.
Für die Erledigung setze ich eine Frist auf den dd.mm.YYYY. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sehe ich mich leider gezwungen, ohne weitere Kontaktaufnahme, die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten.